Reinigung in vollbiologischen Kleinkläranlagen
Etwa 5 000 Grundstücke im Verbandsgebiet werden auch in Zukunft nicht an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen. Damit muss das anfallende Abwasser auf dem Grundstück in einer vollbiologischen Kleinkläranlage behandelt werden.
In seinem Abwasserbeseitigungskonzept hat der Versorgungsverband Grimma-Geithain (VVGG) definiert, wo zentrale Kläranlagen das Abwasser reinigen oder wo dauerhaft eine dezentrale Lösung gefunden werden muss.
An die Reinigungsleistung vollbiologischer Kleinkläranlagen sind ähnlich hohe Anforderungen geknüpft wie sie für große kommunale Anlagen gelten. Der Betreiber – ob der private Grundstückseigentümer oder der VVGG – ist in der Pflicht, die Ablaufwerte einzuhalten. Das muss gegenüber dem Gesetzgeber nachgewiesen werden.
Damit vollbiologische Kleinkläranlagen ihre Reinigungsleistung erbringen können, müssen sie regelmäßig gewartet werden. Der Rhythmus wird über die Bauartenzulassung für die Anlage geregelt oder steht in der wasserrechtlichen Genehmigung. Mit der Wartung muss ein zertifiziertes Unternehmen beauftragt werden. Die mit einer Niederlassung in Grimma ansässige Veolia Wasser Deutschland GmbH, der Betriebsführer des VVGG, zählt zu den regionalen Anbietern mit der erforderlichen Fachkunde.