Versorgungsverband Grimma-Geithain muss gestiegene Kosten weitergeben / Teuerungsrate für 3-Personen-Haushalt liegt bei etwa 13 Prozent
Ab dem 1. Januar 2023 gelten im Gebiet des Versorgungsverbandes Grimma-Geithain (VVGG) neue Gebühren für die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung. Die Verbandsversammlung beschloss am 10. November die neuen Tarife.
Nach einer spürbaren Senkung der Abwassergebühren im Zeitraum 2020-2022 nähert man sich im Verbandsgebiet nun wieder dem vergleichsweise normalen Niveau der Jahre 2017-2019. Dies sei im Hinblick auf teils explodierende Kosten in fast allen Bereichen durchaus positiv zu bewerten, schätzt Verbandsgeschäftsführer Lutz Kunath ein. Auch Trinkwasser wird teurer. Im Vergleich zu den übrigen Lebenshaltungskosten und vor allem den Aufwendungen für Gas und Strom sei der Anstieg aus seiner Sicht aber noch vertretbar.
„Wir kommen mit der neuen Kalkulation leider nicht umhin, die Gebühren 2023 anzuheben“, konstatiert er. Alles sei in den vergangenen Monaten teurer geworden. Angefangen bei Baumaterialien, über Chemikalien, Strom, Kraftstoff, Personal und damit die Investitionen insgesamt, die über Kredite finanziert werden. Die Zinsen seien ebenfalls deutlich gestiegen. „Wenn wir aber nicht investieren, können wir die Trinkwasserversorgung und Abwasserbehandlung nicht weiter auf dem hohen Niveau sicherstellen, wie das in der Vergangenheit der Fall war und behördlich auch gefordert ist“, so Lutz Kunath.
Beim Trinkwasser steigt die Grundgebühr pro Wohnungseinheit und Monat von acht auf zehn Euro, die Mengengebühr von 1,89 auf 2,08 Euro je Kubikmeter (zzgl. 7 Prozent Umsatzsteuer). Bei der Nachkalkulation für den Zeitraum 2020-2022 habe sich gezeigt, dass die Gebühren zu niedrig angesetzt waren und daraufhin Verluste erwirtschaftet wurden, die man nun ausgleichen müsse; „zusätzlich zu den Kostensteigerungen, die wir vollständig abbilden müssen“, sagt Lutz Kunath.
Bei den Schmutzwassergebühren ergeben sich im Verbandsgebiet (außer dem Ortsteil Mutzschen der Stadt Grimma) für den Vollanschluss folgende Veränderungen ab 2023, die sich ausschließlich auf die Mengengebühr beziehen. Die Grundgebühr bleibt unverändert bei 9,35 Euro pro Wohnungseinheit und Monat. Für die Abwasserentsorgung zahlt der VVGG-Kunde künftig 3,01 Euro, bisher 2,49 Euro je Kubikmeter.
So kommen auf einen Drei-Personen-Haushalt für die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung rund 13 Prozent höhere Kosten zu. Im Abwasserbereich (bei Vollanschluss an eine Kläranlage und circa 100 Quadratmeter versiegelter Fläche zur Ableitung des Niederschlagswassers) liegt die Teuerung bei rund 11 Prozent, beim Trinkwasser (bei einem Verbrauch von 80 Kubikmetern jährlich) bei rund 16 Prozent.
Lutz Kunath erinnert an dieser Stelle daran, dass die Gebühren für den Abwasser-Vollanschluss im Zeitraum 2022-2022 von 2,94 auf 2,49 Euro je Kubikmeter deutlich gesenkt werden konnten. Damals habe man unter anderem Rückstellungen auflösen und von Sondereffekten profitieren können. „Diese Einmaleffekte fallen jetzt weg und damit müssen wir die Gebühren anheben, um kostendeckend arbeiten zu können“, schildert Lutz Kunath.
Bei den übrigen Abwassergebühren ergeben sich im gesamten Verbandsgebiet zu Jahresbeginn 2023 geringfügige Veränderungen. Für die Ableitung des Niederschlagswassers zahlt der Kunde künftig statt 98 Cent 1,02 Euro je Quadratmeter. Die Entsorgung von Fäkalwasser aus abflusslosen Sammelgruben kostete bisher 14,77 Euro je Kubikmeter; nun sind es 15,35 Euro je Kubikmeter. Beim Fäkalschlamm, der aus Kleinkläranlagen zu entsorgen ist, fallen künftig 57,01 Euro je Kubikmeter an; das waren bisher 36,80 Euro je Kubikmeter. Die Anfahrtspauschale bleibt für beide dezentrale Entsorgungsarten bei 39,27 Euro je Anfahrt.
Für die reine Kanalbenutzung (ohne Anschluss an eine Kläranlage) sind ab Januar 2023 2,14 Euro je Kubikmeter Abwasser zu zahlen; das waren bis dato 2,01 Euro je Kubikmeter.