Abschluss bis Ende Februar / Rund 21 770 Wasserzählerstände im Gebiet desVersorgungsverbandes Grimma-Geithain digital erfasst
Bis zum 28. Februar 2019 haben alle Kunden des Versorgungsverbandes Grimma-Geithain ihre Jahresverbrauchsabrechnungen für 2018 in der Post. Die ersten Rechnungen wurden bereits im Januar verschickt. Das betraf jene Kunden, deren Wasserzähler bereits im Dezember abgelesen wurden. „Wir haben im Dezember und Januar erneut alle Zählerstände der Kunden registriert, verarbeitet und sind nun dabei, die noch ausstehenden Rechnungen zu erstellen“, informiert Andreas Horny, Bereichsleiter Kundenservice bei der Veolia Wasser Deutschland GmbH, dem Betriebsführer des Versorgungsverbandes Grimma-Geithain.
Rund 21 770 Zählerstände – das war das Pensum für ein Dutzend Mitarbeiter des Wasserdienstleisters, die von Anfang Dezember bis Ende Januar im gesamten Versorgungsgebiet unterwegs gewesen sind. Über die mobilen Endgeräte wurden die Verbräuche auf direktem Weg in das Abrechnungssystem übertragen.
„Wir haben nach den Rückmeldungen in der Kundenbefragung bei unseren Ablesern besonderen Wert auf Freundlichkeit und Service gelegt“, sagt Andreas Horny. Und: „Es gab nur eine einzige Beschwerde.“ Danach wurde einem Mitarbeiter der Veolia Wasser Deutschland GmbH Landfriedensbruch vorgeworfen. „Wenn ein Zählerschacht frei zugänglich ist, das Grundstück auch nicht durch einen Zaun oder ein Tor zur Straße abgegrenzt ist, kann unser Ableser selbstverständlich seiner Arbeit nachgehen“, betont der Bereichsleiter Kundenservice. Der Vorwurf konnte entkräftet werden.
Darüber hinaus wurden die Ableser nach dem extrem heißen und langen Sommer 2018 besonders für hohe Wasserverbräuche sensibilisiert. Normalerweise ist – gemessen an den Werten der vergangenen drei Jahre – ein Minimal- und Maximalverbrauch hinterlegt. Liegt der aktuell abgelesene Verbrauch deutlich darunter oder drüber, würde das Gerät eine Fehlermeldung produzieren. „Natürlich kann ein besonders hoher Verbrauch auch andere Gründe habe. Ein Rohrschaden in der Hausinstallation zum Beispiel“, betont Andreas Horny. Dem müsse man dann selbstverständlich auf den Grund gehen.
Grundsätzlich wechseln die Ableser auf ihrer Tour keine Zähler. Das erfolgt unabhängig davon nach Ablauf der gesetzlichen Eichfrist von sechs Jahren oder einen genehmigten Eichfristverlängerung.