Start der Stichtagsablesung im Gebiet des Versorgungsverbandes Grimma-Geithain am 2. Dezember
Gleich nach dem ersten Adventssonntag beginnt für die Zählerableser der Veolia Wasser Deutschland GmbH in Grimma die Tour durchs Verbandsgebiet. Fast 22000 Wasserzähler müssen bis Ende Januar 2020 abgelesen werden.
In den kommenden Wochen fahren die Zählerableser zu den Kunden des Versorgungsverbandes Grimma-Geithain (VVGG). Treffen sie dort jemanden an, notieren sie den Zählerstand. Ist niemand zu Hause, werfen sie eine Selbstablesekarte in den Briefkasten. Am Tag darauf fahren die Veolia-Mitarbeiter ein weiteres Mal zum Kunden und nehmen die ausgefüllte Selbstablesekarte mit. Wichtig ist, dass die Kunden die Karte gut sichtbar am Gartenzaun oder an anderer geeigneter Stelle anbringen. Die Kunden können die ausgefüllte Selbstablesekarte genauso auch auf dem Postweg an die Veolia-Niederlassung in Grimma schicken. Die Adresse ist bereits vorgedruckt.
“Wir wollen das so unkompliziert wie möglich handhaben. Deshalb vereinbaren wir mit den Kunden auch keine Termine. Auch wenn wir niemanden antreffen, gibt es Möglichkeiten, den Zählerstand zu übermitteln”, sagt Andreas Horny, Bereichsleiter Kundenservice.
Kunden, die ihren Zählerstand übermitteln wollen, können auch beim Kundenservice in Grimma unter der Nummer 03437 74936-34 anrufen oder das Internet nutzen. Auf der Seite https://service.veolia.de/regional/ müssen die Kunden im “Regionalfinder” lediglich ihren Ortsangaben eintragen und gelangen damit automatisch zu dem für sie zutreffenden Bereich. In der Navigation befindet sich ein eigener Punkt “Zählerstand melden”.
Bis Ende Januar 2020 ist Zeit, den Zählerstand zu übermitteln. Fehlen die Zahlen dann, wird der Verbrauch geschätzt. Die Werte aus der Stichtagsablesung bilden die Grundlage für die Jahresrechnung, die Veolia im Auftrag des Versorgungsverbandes Grimma-Geithain im Frühjahr verschickt.
Andreas Horny bitte die Kunden, den Zählerablesern die Arbeit so leicht wie möglich zu machen. Das beduetet, dass Zählerschächte nicht zugestellt und von Laubresten oder auch Schnee befreit sind – und nicht unter Wasser stehen.